Steuerbegünstigungen für Feuerwehrspenden
Spenden, die an Freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände gehen, sind steuerbegünstigt. Ab 1. Jänner 2017 müssen absetzbare Spenden von den Feuerwehren an das Finanzamt gemeldet werden. Dies ist allerdings nur bei einer korrekten Erfassung der Daten des Spenders oder der Spenderin möglich!